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Notizen & Überlieferung

Geheimhaltungsvereinbarung

Dieses Abkommen wurde erstellt, um die Geheimnisse, das Vermächtnis und alle vertraulichen Angelegenheiten der Tsenka-Händler betreffend ihrer Verwaltung zu schützen. Die Unterzeichnenden erklären hiermit, dass sie die nachstehenden Bedingungen verstanden haben und ihnen zustimmen. Die Unterzeichnenden geloben außerdem, im Falle eines Verstoßes dafür in einer von den Tsenka-Händlern festgelegten Weise zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Paragraph 1: Umfang der vertraulichen Elemente
Die Unterzeichnenden dürfen keine der folgenden Informationen an Dritte weitergeben:
(a) Die Wasserversorgungswege und -methoden der Tsenka-Händler,
(b) den Standort, die Struktur und das Sicherheitssystem des Wasserlagers,
(c) das Vermächtnis der Tsenka-Händler, historische Daten, Informationen zu früheren Anführern und
(d) den Inhalt von nicht veröffentlichten, vertraulichen Dokumenten sowie von solchen, die von den Tsenka-Händlern als „Geheimnisse“ eingestuft wurden.

Paragraph 2: Verbotene Handlungen
Den Unterzeichnenden ist Folgendes untersagt:
(a) Geheimnisse an Dritte zu verraten,
(b) Geschäftsgeheimnisse zur Erlangung persönlicher Vorteile, zur Erpressung, zum Handel usw. zu nutzen und
(c) den Tsenka-Händlern Schaden zufügen.

Paragraph 3: Aufbewahrungspflicht
Die Unterzeichnenden dürfen keine Dokumente, Vorräte, Werkzeuge usw., die den Tsenka-Händlern gehören, vervielfältigen, an einen anderen Ort bringen oder verstecken.

Paragraph 4: Strafen bei Vertragsbruch
Bei Verstoß gegen die oben genannten Bestimmungen können die Tsenka-Händler gegenüber den Unterzeichnenden folgende Strafen verhängen:
(a) Verbot von Geschäften mit den Tsenka-Händlern aufgrund von Vertrauensverlust,
(b) Disziplinarmaßnahmen gemäß den Regeln der Tsenka-Händler und
(c) Beschlagnahmung von persönlichem Eigentum zur Wiedergutmachung.

Unterschrift: {pcname}

Daten des AION 2 (EU) Clients, Stand 2026-10-11. AION 2 © NCSOFT.