Notizen & Überlieferung
Kooperationsvereinbarung
<Cooperation Agreement>
Diese Vereinbarung legt den externen Kooperationsrahmen fest, der für die Tsenka-Händlergilde (im Folgenden „die Gilde“ genannt) erforderlich ist, um sich als Reaktion auf die fortschreitende Wüstenbildung in der gesamten Region zu etablieren und ein langfristiges Handelsnetzwerk in Eltnen aufzubauen.
Die Erlaubnis zur Einsicht und Archivierung dieses Dokuments wird ausschließlich dem Anführer der Gilde erteilt. Jede Weitergabe an andere wird streng bestraft.
Paragraph 1: Hintergrund
1. Die Wüstenbildung in der Region Eltnen stellt erhebliche Herausforderungen für den Aufbau, den Transport und die Versorgung dar.
2. Für die Errichtung eines Fundaments für den Handel müssen durch die Unterdrückung feindlicher Kräfte und die Stärkung der regionalen Sicherheit sichere Reiserouten aufgebaut werden.
3. Um diese Bedingungen zu erfüllen, strebt die Gilde an, eine erste Basis zu errichten und langfristige kommerzielle Interessen zu verfolgen. Dies wird durch die Unterstützung der Balaur erreicht werden.
4. Die Gilde bleibt vollkommen neutral und verfolgt ausschließlich praktische Kooperationsbeziehungen auf Basis eines minimalen Austauschs von Vorteilen.
Paragraph 2: Umfang
1. Unterstützung beim Aufbau der ersten Basis
Stabilisierung der von der Gilde bestimmten Orte und Beseitigung von Umweltgefahren.
2. Unterdrückung eindringender Kräfte
Verhinderung von Einfällen durch externe Streitkräfte und Schutz der ersten Operationszonen der Gilde.
3. Garantie der Nichteinmischung
Während der Gültigkeitsdauer dieser Vereinbarung dürfen die Balaur weder Mitglieder, Kunden noch Einrichtungen der Gilde schädigen oder beeinträchtigen.
Paragraph 3: Leistung eines Tributs
Die Gilde leistet für den Schutz und die Nichteinmischung der Balaur regelmäßig jährliche Tributzahlungen.
1. Termin
Einmal jährlich zu einem festgelegten Datum.
2. Umfang
2.000.000 Kinah
Weitere von den Balaur separat bestimmte Gegenstände (Ressourcen, Körper, Materialien, Waren usw.)
3. Lieferung
Alle Tributgegenstände werden am festgelegten Datum an einem festgelegten Ort übergeben.
Allein der Anführer der Gilde darf die Lieferung des Tributs überwachen.
Nach Bestätigung des Erhalts des Tributs werden der Schutz und die Nichteinmischungsgarantie für das jeweilige Jahr erneuert.
4. Folgen bei Nichteinhaltung
Die Balaur sind mit sofortiger Wirkung von der Pflicht zur Gewährleistung von Schutz und Nichteinmischung entbunden.
Die Gilde kann die Balaur nicht zur Rechenschaft ziehen und hat keine Recht gegen Vergeltungsmaßnahmen zu protestieren.
Bei fortgesetzter Nichteinhaltung wird die Vereinbarung vollständig aufgehoben, und die Gilde verliert alle Rechte, in der Region Eltnen Handel zu treiben.
Paragraph 4: Vertraulichkeit
Der Inhalt dieser Vereinbarung darf Außenstehenden nicht offengelegt werden.
Nur der Anführer der Gilde ist berechtigt, dieses Dokument einzusehen und zu archivieren, bis er es direkt an seinen Nachfolger übergibt.
Paragraph 5: Gültigkeit
Diese Vereinbarung bleibt gültig, solange die Gilde ihre Aktivitäten in Eltnen fortsetzt.
Falls die Gilde sich für fähig hält, unabhängig zu agieren, darf sie diese Vereinbarung nicht einseitig kündigen.
Im Falle einer Kündigung wegen ausbleibender Tributzahlung darf die Gilde keinen Schutz, keine Schlichtung oder Schadenersatz verlangen und trägt sämtliche Folgerisiken selbst.
(Am Rand fallen einige hingekritzelte Worte auf.)
„Denk daran, diese Vereinbarung ist keine Kapitulation, sondern eine Überlebensgarantie.“
Unterschrieben, Gründer und Anführer der Gilde Tsenka