Notizen & Überlieferung
Vereinbarung über gemeinsames Eigentum an der Halle des Mitgefühls
[Vereinbarung über gemeinsames Eigentum]
Dieses Dokument bestätigt, dass die Handelsgilde Tsenka und das Eiron-Dorf der Flüchtlinge gemeinsame Besitzer der Halle des Mitgefühls sind.
Artikel 1: Jegliche Handlung, die einer Beseitigung oder Beschädigung des Gebäudes gleichkommt, ist verboten.
Artikel 2: Die erlaubten Nutzung dieses Gebäudes beschränkt sich auf Folgendes:
[1] Öffentlicher Zugang zur Besichtigung (Zugelassene Parteien beschränkt auf: Handelsgilde Tsenka, Flüchtlinge und {pcname}.)
[2] Lagerung historischer Aufzeichnungen
Artikel 3: Die Verteidigung des Gebäudes ist eine gemeinsame Verpflichtung; im Falle von Eindringlingen arbeiten beide Parteien sofort zusammen.
[Unterschriften] Vertreter der Handelsgilde Tsenka: ____________ (Unterschrift/Siegel)
Vertreter des Eiron-Dorfs der Flüchtlinge: ____________ (Unterschrift/Siegel)